Kommentar zu

„S T R A Y   D O G P O P U L A T I O N   C O N T R O L “

der WORLD ORGANISATION FOR ANIMAL HEALTH (OIE),

März 2009

http://www.oie.int/downld/SC/2009/A_TAHSC_March2009_PartA.pdf   (Seite 165 ff)

 


zur Startseite broschicat.de
  • Main
  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3
  • Page 4
  • Page 5
  • Page 6
  • Page 7
  • Disclimer
  •  

     

     

    dog control programm

    Ethik und Tiere


    C H A P T E R 7 . X.

    Die Problematik u. a. von Tollwutinfektionen im Zusammenhang mit Straßentieren ist nicht zu leugnen. Lese ich die Argumente der von der Straßentierproblematik besonders betroffenen Ländern, so steht die tatsächliche oder in manchen Fällen wohl auch vorgeschobene Tollwutgefahr als Hauptgrund für die möglichst schnelle Beseitigung der sogenannten „Streuner“.

    Die OIE, schlägt in sehr breitem Maße in ihrem Entwurf zur Beseitigung der Straßentierproblematik die Euthanasie der Tiere vor (siehe: Article 7.X.1 in Verbindung mit dem Gesamttext), auch wenn die "Guiding principles" an eine gewisse Verantwortung des Hunde-haltenden Menschen appellieren.

    In Article 7.X.2 (Definitionen) wird Euthanasie grundlegend definiert. Sie ist daher für das gesamte Skript sehr wichtig. Andernfalls hätte die OIE Euthanasie nicht explizit im Definitionsabschnitt erwähnt.

    Article 7.X.2 definiert auch die “Carrying capacity” für Straßentiere, wobei hier absolut fraglich ist, ob man bei domestizierten und vom Menschen abhängigen Begleittieren des Menschen wie Hunden (oder auch Katzen) überhaupt von Aufnahmefähigkeit eines Habitats sprechen kann. Diese Tiere sind Haustiere, die in jeder Hinsicht auf dem Menschen angewiesen sind. Sie sind keine Wildtiere, deren Habitat selbstverständlich Belastungsgrenzen hat. Insofern sind schon die Definitionen für das gesamte folgende Papier irreführend und vom Ansatz her falsch. Dass die OIE Hunde als Wildtiere betrachtet, beweist klar die Aussage im nächsten Artikel: “For example, environmental protection agencies may regulate and enforce measures to prevent dogs(and other wild animals) from accessing waste or human sewage”.
    Zwar wurde der Zusatz „and other wild animals“ gestrichen, der Text allerdings blieb im großen Ganzen der gleiche. Das bedeutet: die Grundhaltung gegenüber den herrenlosen und streunenden Haustieren hat sich inhaltlich nicht geändert.

    Article 7.X.4.( Responsibilities and competencies)
    No. 1 (Veterinary Authority) “…but organising and/or supervising dog control schemes can be the responsibility of non-governmental organisations and governmental agencies other than the Veterinary Authority“.

    No. 2 (Other government agencies) gibt die Verantwortung, die Kontrolle über die Tiere und die Ausführung von Beschlüssen gegen oder für die Tiere in die öffentliche Hand "Control of stray dogs with regard to other human health risks (e.g. stray dogs on roads; dog attacks within communities... may fall within the responsibility of the public health agency but is more likely to be the responsibility of the local government authorities of police or other agencies for public safety/security operating at the state/provincial or municipal level”.

    Zwar wurde der Zusatz „of police“ gestrichen, so bedeutet dies aber nicht, dass ein Polizist oder eine Polizistin nicht darüber entscheiden sollen und dürfen, was mit einem Hund geschieht, der möglicherweise eine Gefahr sein könnte. Möglicherweise kann auch die bloße Anwesenheit eines Hundes als Gefahrenquelle angesehen werden, da Hunde auch beißen könnten.

    Top  

     

    Page 2  

    Ein erschöpfter Hund neben oder auch auf der Straße als Risiko für das Leben des Menschen sollte ebenfalls "beseitigt" werden. Ein tierlieber Mensch hätte keine Chance, das Tier zu retten, da durch diese Definition der Zuständigkeit die Behörde das Sagen hat. Eine Behinderung der Behördenarbeit wäre zudem vermutlich strafbar.

    Weiter in Article 7.X.4 No. 2 (Other government agencies): Was bedeutet diese Aussage: " …stray dogs when they present a hazard to the environment (e.g. control of feral dogs in national parks; prevention of dog attacks on wildlife or transmission of diseases to wildlife) or where a lack of environmental controls is giving rise to stray dog populations that threaten … access to amenities”?

    Wer definiert, ab wann ein Risiko oder eine Gefahr besteht? Wer definiert, ab wann Hunde menschliche Vergnügen oder Annehmlichkeiten gefährden? Da hier die Toleranzschwelle der Menschen recht verschieden ausfällt, ist hier ist eindeutig viel Spielraum für Behördenwillkür gegeben!

    Selbst private Tierärzte entkommen der Behördenkontrolle nicht und dürfen nicht selbständig darüber urteilen, welche Behandlung bei einem Tier angebracht ist. Article 7.X.4 No.3: "It is necessary that the private sector veterinarian follow the procedure established by the Veterinary Authority for responding to and reporting(...) a dog that is suffering from any other notifiable disease"

    Im letzten Absatz von Article 7.X.4 No.3 wird den privaten Tierärzten zugestanden, an den Programmen normalerweise (!) beteiligt zu werden. Euthanasieren dürfen und sollen sie sogar.Ein Entscheidungsrecht wird ihnen aber nicht gegeben.

    Article 7.X.4 No 4 (Non governmental organisations (NGOs)): Die sogenannten "non governmental organisations" (NGOs) dürfen nach Willen von Behörden und Politikern für Aufklärung bei der Bevölkerung sorgen. Sie werden zum Handlanger der öffentlichen Entscheidungsträger. Eine selbständige Arbeit ist nicht erwähnt; Rechte werden ihnen wie auch den privaten Veterinären nicht zugestanden.

    Article 7.X.4 No 5 (Local government authorities) Lokalbehörden werden zu den eigentlichen Entscheidungsträgern. Was dies für die Wohlfahrt der Tiere (insbesondere der Tierheim- und Straßentiere) bedeutet, sehen wir bereits heute in vielen europäischen Staaten. Es wird im vorliegenden Text nicht einmal angedacht, eine speziell ausgebildete und geschulte Kontrollbehörde zu schaffen, was sicher daran liegt, dass die human-sozio-ökonomischen Gesichtspunkte gegenüber dem Schutz und der Gesundheit (d.h. auch dem Leben) der Tiere bei weitem überwiegen.

    Article 7.X.4 No 6 (Dog owners): Hundehalter sind verantwortlich für ihre Hunde. Die Richtlinie sieht jedoch keine Konsequenzen für den Hundehalter bei Zuwiderhandlung/en vor. Einzig bleibt, dass, wenn der Hundehalter sich nicht verantwortungsbewusst zeigt, sein Tier - je nachdem, wie die lokale Behörde es sieht - getötet werden kann. Denn allein, dass ein Tier “streunt” könnte ganz individuell interpretationsabhängig sowohl ein Risiko sein, Schmutz verursachen oder einen anderen Menschen belästigen: "All reasonable steps should be taken to ensure that the dog does not roam out of control in a manner that would pose a problem to the community and/or the environment"

    Article 7.X.5. wird für die Umsetzung konkreter:
    Erst identifiziert man das Straßentierproblem, analysiert es und anschließend werden die Maßnahmen festgelegt: "The main purpose of this advisory group would be to analyse and quantify the problem, identify the causes,obtain public opinion on dogs and propose the most effective approaches to use in the short and long term."

    Top  

     

    Page 3  

    Wir wissen alle, was kurzfristig als schnellste und effektivste Lösung für das Beheben einer akuten Straßentierproblematik ist und besonders vor allem dann, wenn Lokalbehörden die Entscheidungsträger sind (siehe Balkanländer, Türkei, China etc, etc.). Es ist das Masseneinfangen und schließlich das Töten ganzer Populationen.

    Article 7.X.6.: “… Euthanasia of dogs, used alone, is not an effective control measure.” Natürlich ist Euthanasie kein Allheilmittel, aber in Verbindung mit Article 7.X.5. , Ziffern 4 a-d (Resources available to authorities) „a) Human resources; b) financial resources; c)technical tools; d) infrastructure; e) cooperative activities; f) public-private-NGO partnerships; g) central-state or province-local partnerships.”) sowie wenn eine Behörde das Straßentierproblem schnellstens in den Griff bekommen möchte und u.a. finanzielle Argumente (Bau einer Straße, Sportarena, und anderes) vorschiebt, ist es absolut wahrscheinlich, dass die Tötung der Tiere als einzig gangbare Möglichkeit angesehen wird, das Problem zu lösen. Dass der Mensch bei seinen Planungen und deren Umsetzung oftmals nicht tierschutzorientiert denkt und handelt und sicher keine Rücksicht auf Straßentiere nimmt, ist kein Geheimnis, sondern vielerorts die Regel (siehe Golfplätze, Bahntrassen, Gartenschauen, Siedlungspolitik, Verkehrspolitik, Feuerwerke, und vieles andere). Das Ergebnis: Massentötung von Hunden (egal ob verlassener, ausgesetzter oder verwilderter Hund). Sich dieses Problems bewusst verweist die OIE in Artikel 6 dann auch auf einzusetzenden "humane" Methoden: „If used, it should be done humanely (see Article 5.11)".

    Article 7.X.6. No. 1 zieht zwar den Hundebesitzer in die Pflicht. Insbesondere den Hund zu sozialisieren wird angestrebt: „may include preparing the dog to cope with its environment through attention to socialisation and training;”. Den Menschen zu sozialisieren, wird erst gar nicht angedacht. Und wieder haben die Lokalbehörden das Sagen.

    Article 7.X.6. No. 5 (Capture and return, rehoming or release) enthält genau das, was wir aus Südeuropa und vielen anderen Ländern mit ihren Tötungsstationen kennen: "Competent Authorities have the responsibility to develop minimum standards for the housing (physical facilities) and care of these dogs. There should be provision for holding the dogs for a reasonable period of time to allow for reunion with the owner" und weiter: “The effectiveness of rehoming may be limited due to the suitability and number of dogs.

    Was aber ist eine „angemessene“ Zeitspanne zum Aufbewahren von Tieren in Tierauffangstationen bzw. Tierheimen? Wer definiert dies? Wir alle wissen, was dieser Passus bedeutet. 8-14 Tage werden die Tiere aufbewahrt, und wenn sie keiner abholt, getötet. Es ist völlig gleichgültig hierbei, ob ein Tier alt, jung, gesund oder krank ist. Besonders alte, kränkelnde oder behinderte Hunde haben wenig Chancen auf Vermittlung. Wer entscheidet über ihr Leben oder ihren Tod? Das Töten von Hunden (und nach EU-Willen auch Katzen), den Begleiter des Menschen, wird zum gesellschaftlich akzeptierten und gewollten Programm, d.h. zur Norm, die unsere Kinder dann als vollkommen „natürlich“ und legitim betrachten. Eine Erziehung zu mehr Verantwortungsbewusstsein gegenüber Tieren ganz allgemein und Hunden im Besonderem geschieht durch die Einrichtung von Tötungsstationen ganz sicher nicht.

    Weiter in Article 7.X.6. No. 5 (Capture and return, rehoming or release) - Über das Wiederzurückführen an den Fangplatz der Hunde schreibt die OIE:
    "This method is more likely to be accepted in the situation where the presence of stray dogs is considered to be inevitable and is well tolerated by the local community".

    Was sind Kriterien für Toleranz? Ein Mehrheitsentscheid der Bevölkerung? Wer entscheidet? Die Behörden, die Menschen der Gemeinde, die Würdenträger, die Politiker, die Einflussreichen in einer Gemeinde? Was wenn eine Gemeinde die Hunde nicht toleriert? Werden sie dann für eine „angemessene“ Frist aufbewahrt und dann getötet?

    Top  

     

    Page 4  

    Article 7.X.6. No. 5 (Capture and return, rehoming or release) "Problems caused by dogs, such as noise, faecal pollution, bite injuries and traffic accidents, would not be alleviated as dogs are returned to the local community and their movements are not restricted".

    Dass Hunde ihre Nahrung verdauen ist sicher bekannt, ebenso ist bekannt, dass sie Stimmen haben und diese auch gebrauchen. Hunde können darüber hinaus zum Beißen gezwungen werden, indem man sie quält und missbraucht. Auch Menschen verschmutzen durch ihre Ausscheidungen die Umwelt, auch Menschen lärmen und sind gewalttätig. Natürlich können Hunde Unfälle im Straßenverkehr provozieren. Die meisten Unfallursachen jedoch hat der Mensch selbst in Schuld.

    Article 7.X.6. No. 5 "Factors such as the monetary costs, impact on culture of ownership and public safety should be assessed as well as the benefits for disease control and animal welfare as well as any societal benefits".

    Es geht nicht um Rücksicht auf besondere kulturelle Eigenheiten oder Belange, sondern um ökonomische Gescihtspunkte. Jedoch sind finanzielle Gründe für das Einfangen und mögliche Töten der Tiere vollkommen inakzeptabel. Kulturelle Eigenheiten von Bevölkerungsgruppen oder Ethnien werden von der OIE immer wieder vorgeschoben. In Wirklichkeit, kann man weltweit und in allen Kulturen durchaus ein großes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Tieren - vor allem mit Hunden und Katzen (so weit sie traditionell zu den Heimtieren gehörten) beobachten. Dies spiegelt sich in Mythen, Märchen, Sagen und auch in Erziehungstraditionen der Völker wider. Tieren wurde traditionell weltweit ein großer Respekt entgegen gebracht. Erst die „Verwestlichung“ und damit der Verlust der eigenen Kultur bzw. die westlich beeinflusste Lebensweise führte bei vielen Völkern der Welt auch zu einem Wandel in Bezug auf ihr Verhältnis zu Tieren. Pferde, Esel, Kühe, Kamele, Schafe und Ziegen waren einst wertvoller Besitz (oftmals der einzige) vieler Menschen weltweit. Ihr Leben hing von der guten Pflege und Versorgung dieser Tiere ab. Heute werden sie geschunden, misshandelt, gequält, vergewaltigt und oft grausam getötet. Hunde waren stets die Begleiter der Menschen und hatten dementsprechend auch einen hohen Wert für den Menschen, ob als Spielgefährte der Kinder, ob als Bewacher, als Hirtengehilfe oder als Jagdgefährte.
    Ein pakistanischer Bürger schrieb als Kommentar zur geplanten neuen Tiergesundheitsstrategie ein Zitat aus dem Koran:
    dont you Earthlings dare hurt the dogs or kill any of them..else my alien armies will invade this planet..just do whatever is necessary to nourish and sustain lives you humans;

    Niemand sollte behaupten, dass kulturelle oder ethnische Gründe gegen den Schutz und für eine Tötung und pro Intoleranz von anderen Völkern gegenüber Hunden stehen. Es ist schlichtweg falsch. Die OIE ist lediglich darum bemüht, es glauben zu machen. Sie sollte sich wissenschaftlich mit der Geschichte der Völker und deren Verhältnis zu Tieren auseinander setzen, bevor sie solche Behauptungen aufstellt.

    Weiter in Article 7.X.6. No. 5 Unterziffer c) v) für die Weitervermittlung der Tiere:
    "behavioural observation may be used to assess if dogs are suitable for release;if not suitable for release or re-homing euthanasia should be considered".
    Hier schließe ich wieder die Fragen an: Wer beobachtet, wer begutachtet und wer urteilt darüber, ob ein Tier vermittelbar ist?
    Keine Behörde kann nach irgendeinem „Verhaltensmustertest“ über die Vermittelbarkeit eines Tieres entscheiden, weil ein jeder solcher Test bei vielen Tieren versagen wird. Viele Tiere sind bereits durch die Hölle gegangen. Viele wurden misshandelt, gequält und weisen durch ihre Traumatisierung Verhaltensstörungen auf. Sollen diese bemitleidenswerten Geschöpfe deshalb sterben, weil sie Opfer des Menschen waren? Darf der Mensch als Verursacher der Qual die Tiere töten, weil sie dem Menschen misstrauen, ängstlich geworden, behindert oder anders traumatisiert sind?

    Top  

     

    Page 5  

    Die Behörden werden kurzen Prozess mit den geschundenen Tieren machen. Die Landesgesetze werden es regeln, weil das Töten einfacher ist als sich um die Wurzeln des Tierheim- oder des Straßentierproblems zu sorgen, um sich nicht unnötig mit Tieren zu belasten (Kosten, Infrastruktur, vorgeschobene kulturelle und soziale Gründe und anderes).

    Betont wird der Wille zur Euthanasie aus vielfältigen Gründen (hier eine zu große Zahl und die Unvermittelbarkeit) noch einmal im letzten Absatz von Article 7.X.6. No. 5
    "Dogs that are removed from a community may be too numerous or may be unsuitable for any rehoming scheme.
    If euthanasia of these unwanted animals is the only option, the procedure should be conducted in accordance with the regulations of the Competent Authority (see Article 5.11)".

    An dieser und der vordem erwähnten Stelle und mit allen vorherigen Zusammenhängen des Textes der OIE wird ganz klar Euthanasie legal aus Mittel eingesetzt, von Menschen physisch und/oder psychisch grausam zugerichtete und verstümmelte Hunde und auch solche, die als Überpopulation empfunden werden, zu töten. Die Tötung von Hundepopulationen und durchaus auch gesunder Tiere per OIE-Richtlinie, ausgeführt durch die Mitgliederstaaten, die sich dem OIE-Willen unterwerfen, wird zur gesellschaftlicher Norm, legalisiert mit dem Argument der Seuchenkontrolle zum Wohle des Menschen.

    Article 7.X.6. No. 9. (Regulation of commercial dog dealers)
    Anstelle Hundevermehrer und kommerzielle Züchter an der immer stärker zunehmenden Welpenproduktionen zu hindern, dürfen sie gemäß des Willens der OIE weitermachen: Hundevermehrer brauchen sich lediglich einer „Association“ anschließen und dürfen dann ungehindert Tausende von Hunden für den "Streuner"markt züchten.

    Das Straßentier- und Tierheimtierproblem wird dadurch nur verstärkt. Jeder Bürger z. B. Deutschlands darf ohne Kontrolle Hunde oder auch Katzen züchten. Die Hobbyzuchten in Deutschland sind inzwischen zu einer unübersehrbaren Anzahl angewachsen. Es werden Tausende Hunde- und Katzenwelpen allein nur in Deutschland produziert. EU-weit multipliziert sich die Zahl der „Zuchterfolge“ zu ungeheurem Ausmaß. Die Zahl ist so riesig, dass es natürlich ist, wenn es nicht mehr genügend „Tierkonsumenten“ bzw. Abnehmer für die vielen Welpen gibt.

    Hunde und Katzen sind reines Konsumgut geworden. Die Einstellung der Menschen ihnen gegenüber ist entsprechend grausam und emotionslos. Diese Verrohung der Menschen gegenüber dem leid und dem Elend der Tiere nimmt in dem Maße zu, in dem auch die Tierheim- und Straßentierproblematik zunimmt.

    Es stellt sich hier die Frage, ob die OIE und damit auch die EU tatsächlich das Problem herrenloser Hunde (und auch Katzen) lösen möchte oder ob eher in der momentan wirtschaftsschwachen Lage eher das Interesse herrscht, die Züchter in ihrem Tun zu bestärken und weiter Abertausende von Tieren für den europäischen Markt zu züchten? Die Menschen sollen aber von den herrenlosen Tieren ungehindert und ungestört leben dürfen. Sie sollen nicht mit dem Elend konfrontiert werden, das sie selbst anrichten. Sie sollen in einer sauberen Scheinwelt leben und möglichst nichts mitbekommen von Missbrauch der Tiere und deren Sterben.

    Für Nachschub auf dem Straßentier-Sektor ist bei solchen Textentwürfen wie dem OIE-Papier STRAY DOG POPULATION CONTROL bestens gesorgt. Eine Eindämmung der Züchterproblematik – auch in der neuen Tiergesundheitsstrategie – ist höchstens marginal erkennbar. Die Wurzel des Tierelends wird nicht angegriffen, sondern nur an der Oberfläche zum Schutz menschlichen Konsumwahns, der selbst vor lebenden Tieren nicht Halt macht, ein bisschen retouchiert.

    Top  

    Page 6  

     

    Article 7.X.6. No. 5 Ziffer 11 Euthanasie
    Die Methoden, die hier aufgelistet sind, werden von OIE akzeptiert - inklusive Vergasung und Elektroschock. Die hier aufgeführten Methoden der Tötung sind bis auf wenige vollkommen unakzeptabel.

    Es sollte daher möglichst auf Tötung verzichtet werden, auch wenn die schon heute überfüllten Tierheime dann noch voller werden. Die Menschen müssen mehr in die Pflicht genommen werden. Sie müssen für das Elend, das sie selbst geschaffen haben, auch zahlen. Entweder könnte eine Steuer (ähnlich des Solidarbeitrags oder des „Berlinpfennigs“) erhoben werden oder eine monatlich zu zahlende Gebühr (ähnlich der Rundfunkgebühr).

    Dass ein leidendes, unheilbar und zugleich für den Menschen und andere Geschöpfe gefährlich erkranktes Tier getötet werden sollte, brauchen wir an dieser Stelle nicht diskutieren. Es steht für mich und auch für andere tierliebende Menschen ein ganz anderes Problem bei eben diesem OIE-Entwurf und daher auch bei der Neuen Tiergesundheitsstrategie zur Debatte: Die Euthanasie legalisiert als Lösung für eine vom Menschen gemachte Problematik, der der Mensch (allgemein in der Welt, aber auch in Europa und hier zunehmend auch in den nördlichen Ländern) nicht gewillt ist und sein wird, abzuhelfen, indem er mehr Verantwortung gegenüber seinen Mitgeschöpfen zeigt und lebt. Vielmehr wird durch eine solche "Richtline" die Verantwortungslosigkeit gestärkt und das Recht andere Geschöpfe zu töten weltweit (!) legalisiert. Jeglicher Tierschutz und jegliches Bemühen um Leben wird zur Nichtigkeit degradiert.

    Das Recht zur Euthanasie von anderen Lebewesen um ein selbst geschaffenes Problem aus der Welt zu radieren, erleichtert natürlich den Politikern weltweit, sich nicht mehr um verantwortungsvollen Umgang mit Tieren (in diesem Fall Hunde – aber geplant auch für Katzen) in der Erziehung ihrer Staatsbürger sorgen zu müssen. Menschen können sich beliebig Tiere anschaffen, sie vor ihre Türe jagen und nicht mehr versorgen, wenn sie ihrer überdrüssig oder die Tiere zu aufwendig (finanziell und/oder auch in anderer Form) geworden sind. Dann fallen diese Tiere nämlich automatisch unter die Definitionen von Article 7.X.2., a-c.

    Indem diese ehemaligen Haustiere dann aufgrund mangelnder Pflege, aufgrund ständiger Kämpfe ums Überleben, daraus resultierender Unterernährung, daraus resultierender Immunschwäche und daraus resultierender Erkrankung an durchaus für Mensch und Tier nicht ungefährlichen Krankheiten erkranken, werden sie zum „Problem“ und sind dann nach OIE- Meinung auch legal euthanasierbar.

    Setzen Sie Ihren 8 Jahre alten Hund im Spätherbst irgendwo weit weg von Ihrem Haus aus - möglichst in einem unzugänglichen Gebiet. Glauben Sie, dass Ihr Tier nach 2 Monaten nicht ziemlich herunter gekommen ist, falls es diese Strapaze überlebt und sich nicht jemand seiner erbarmt? Wenn es überlebt und auch noch angefahren und schwer verletzt wird, dann „rettet“ die OIE es durch Euthanasie, da es ja in seinem Zustand unvermittelbar ist und die zuständige Behörde sich der Finanzbelastung nicht stellen kann (oder möchte).
    Ihr 8 Jahre alter Hund erfährt genau das, was Sie beabsichtigten, als Sie ihn aussetzten: er wird (für Sie selbst kostengünstig) eingeschläfert bzw. mir einer der von der OIE empfohlenen Methoden dem Tode zugeführt.

    Verantwortungslosigkeit wird belohnt, auch wenn die OIE und mit ihr einher, die EU so tun, als wollen sie Verantwortung schärfen. Aber das Gegenteil scheint der Fall!

    Wir brauchen die Bemühungen der OIE und damit auch die der Kommission nicht schön reden! Das Dokument STRAY DOG POPULATION CONTROL ist entsetzlich und spottet jeglichem Tierschutz. Diese Richtlinie ist konzipiert für den alleinigen Schutz des Menschen. Sie ist jedoch absolut ungeeignet, Menschen zu größerer Sozialisation zu bewegen, sondern halten sie schlimmer als je zuvor dazu an, ihre Mitgeschöpfe zu verachten und auf Schlimmste zu misshandeln.

    Top  

     

    Page 7  

    Gegen Tollwut und andere gefährliche Krankheiten zu kämpfen ist in unser aller Interesse. Es sollte aber nicht in unserem ureigensten menschlichen und damit sozialem Interesse sein, unsere Gesellschaft aus der Verantwortung für ihre Umwelt (ihre Mitgeschöpfe eingeschlossen) zu entlassen.

    Ich hoffe, dass sich jede/r, der behauptet, dass die OIE nur Gutes für die Tiere im Schilde führt, die Mühe macht, dieses vollkommen unakzeptable Programm kritischer anzuschauen und sich auch die aus solchen Richtlinien entstehenden psychischen und sozialen Probleme für die menschlichen Gesellschaft vor Augen zu führen. Eine solche Richtlinie unterstützt nur die, die keine Verantwortung für ihre und andere Tiere tragen. Sie hilft in keiner Weise gegen Straßentierproblematiken oder Seuchen. Sie legalisiert das Morden, die Qual, und letztendlich unterstützt der Entwurf auch die Herzlosigkeit und die Verrohung der Menschen gegenüber ihren Mitgeschöpfen.

    Wenn so mit den sogenannten Straßenhunden umgegangen werden wird, welches Tier ist dann das nächste? Vielleicht findet der Mensch irgendwann auch innerhalb seiner eigenen Spezies "streunerwürdige" Abkömmlinge, die es auszumerzen gilt? Das soll absolut keine Polemik sein! Wir wissen, dass Tierquäler zu Gewalttätern werden. Wir wissen, dass Sodomisten auch Vergewaltiger sein können. Wie können wir ausschließen, dass die zukünftigen „Straßentier- Ausrottungsbehörden“ nicht die nächste Politikergeneration beherbergt oder erzieht, die dann später so manche Menschenkultur für euthanasierbar hält?

     

    Barbara Kowollik, Friedberg, den 3. Mai 2009

     

    Das Dokument als PDF-Datei (55KB)

    Top  

    © 2009 Autorin Barbara.Kowollik